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Einrichtungen der Behindertenhilfe
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Mit oder ohne Fördermittel zu mehr Selbstbestimmung
Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung befindet sich in einem fundamentalen Veränderungsprozess, der das Ziel verfolgt, die Selbstbestimmung sowie das Wunsch- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderung zu stärken. Um die Selbstbestimmung und Teilhabe zu gewährleisten, sind oftmals erhebliche Investitionen in eine moderne Infrastruktur notwendig. Das kann der Bau gemeinschaftlicher Wohnformen mit ambulanten und stationären Konzepten sein oder die Sanierung vorhandener Einrichtungen, damit sie die rechtlichen Auflagen und Vorgaben erfüllen. Insbesondere für Institutionen mit kommunalem Hintergrund sowie für gemeinnützige Organisationen stehen dafür Sonderprogramme der Investitionsbanken der Länder zur Verfügung. Gerade bei Bauvorhaben sollte daher im Vorfeld geklärt werden, ob staatliche Fördermittel in Anspruch genommen werden können.
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