Die Hauptversammlung der BFS SozialFinanz AG findet statt am 24. Juni 2025
Ordentliche Hauptversammlung
Die ordentliche Hauptversammlung der BFS SozialFinanz AG findet statt am Dienstag, dem 24. Juni 2025, um 10:00 Uhr, in den Räumlichkeiten der SozialBank AG, Konrad-Adenauer-Ufer 85, 50668 Köln.
Gegenanträge liegen aktuell nicht vor.
Passwortgeschützter Internetservice
Aktionäre können sich auch elektronisch über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung anmelden, eine Vollmacht an eine dritte Person sowie eine Vollmacht mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen.
Login
Login zum passwortgeschützten Internetservice zur Anmeldung, Eintrittskartenbestellung, Vollmachts- und Weisungserteilung.
Anmeldefrist & Vollmachten
Beachten Sie die Anmeldefrist:
Dienstag, 17. Juni 2025, 24:00 Uhr.
Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Aktionären, die spätestens am 3. Juni 2025, 00:00 Uhr, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, werden die individuellen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung zugesandt. Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.
Die Erteilung oder der Widerruf einer Vollmacht sowie die Erteilung oder die Änderung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann auf elektronischem Weg über den passwortgeschützten Internetservice bis zum
23. Juni 2025, 24:00 Uhr, erfolgen.
Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG
Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an bfs@linkmarketservices.eu gerichtet werden.